Rechtsprechung
BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 62 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 AufenthG, § ... 2 Abs. 14 Nr. 3 AufenthG, § 2 Abs. 14 Nr. 5 AufenthG, § 70 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 FamFG, § 62 FamFG, § 71 FamFG, § 2 Abs. 14 Nr. 3 und 5 AufenthG, § 82 Abs. 4 AufenthG, § 3 Abs. 1 AufenthG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG
- Wolters Kluwer
Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Afghanistan bei Vorliegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr
- rewis.io
Anordnung der Abschiebungshaft wegen Fluchtgefahr
- ra.de
- Informationsverbund Asyl und Migration
AufenthG § 62 Abs. 3 S. 1 Nr. 5, AufenthG § 2 Abs. 14 Nr. 3, AufenthG § 2 Abs. 14 Nr. 5, AufenthG § 62
Abschiebung, Abschiebungshaft, Afghanistan, Fluchtgefahr, Mitwirkungspflicht, Identitätsfeststellung, Passbeschaffung, freiwillige Ausreise, zwangsweise Überstellung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Anordnung der Abschiebungshaft eines Betroffenen nach Afghanistan bei Vorliegen des Haftgrundes der Fluchtgefahr
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hamburg, 06.12.2016 - 219g XIV 107/16
- LG Hamburg, 22.06.2017 - 329 T 3/17
- BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2019, 166
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.01.2018 - V ZB 53/17
Abschiebungshaftsache: Haftgrund der Fluchtgefahr; Erforderlichkeit der erneuten …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17
Eine solche Erklärung liegt vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten würde (Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 10).Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen; mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Folgerungen des Tatrichters nicht zwingend seien oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso naheliegt (Senat, Beschluss vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, aaO Rn. 11).
- BGH, 20.04.2018 - V ZB 226/17
Voraussetzungen für die Anordnung von Ausreisegewahrsam; Prüfung einer …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen können die erforderlichen Feststellungen nicht mehr getroffen werden, da hierfür auch seine persönliche Anhörung zu dem Ergebnis der weiteren Sachaufklärung erforderlich wäre (vgl. Senat…, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN; Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 14). - BGH, 17.03.2016 - V ZB 39/15
Abschiebungshaft: Verbrauch einer Abschiebungsandrohung bei freiwilliger Rückkehr …
Auszug aus BGH, 13.09.2018 - V ZB 151/17
Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Abschiebung des Betroffenen können die erforderlichen Feststellungen nicht mehr getroffen werden, da hierfür auch seine persönliche Anhörung zu dem Ergebnis der weiteren Sachaufklärung erforderlich wäre (vgl. Senat, Beschluss vom 17. März 2016 - V ZB 39/15, juris Rn. 10 mwN;… Beschluss vom 20. April 2018 - V ZB 226/17, juris Rn. 14).
- BGH, 14.07.2020 - XIII ZB 11/19
Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Sicherungshaft zur Vorbereitung …
Ein entsprechender Rückschluss ist vielmehr nur zulässig, wenn das genannte Verhalten einem aktiven Entgegenwirken gleichkommt (vgl. zum Ganzen: BGH, Beschluss vom 13. September 2018 - V ZB 151/17, Asylmagazin 2018, 459 Rn. 6 mwN).Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen; mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Folgerungen des Tatrichters nicht zwingend seien oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso naheliegt (…zum Ganzen: BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 10 f., und vom 13. September 2018 - V ZB 151/17, Asylmagazin 2018, 459 Rn. 9).
- BGH, 20.05.2020 - XIII ZB 71/19
Anordnung der Haft zur Sicherung der Überstellung eines Betroffenen nach …
Das muss sich aber ohne weitere Nachfrage klar und eindeutig ergeben (…BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, InfAuslR 2018, 187 Rn. 12 und vom 13. September 2018 - V ZB 151/17, Asylmagazin 2018, 459 Rn. 10). - BGH, 31.08.2021 - XIII ZB 76/19
Voraussetzungen für die Anordnung von Abschiebungshaft
Die tatrichterliche Schlussfolgerung auf die Entziehungsabsicht unterliegt einer Rechtskontrolle nur dahin, ob die verfahrensfehlerfrei festgestellten Tatsachen eine solche Folgerung als möglich erscheinen lassen; mit der Rechtsbeschwerde kann nicht geltend gemacht werden, dass die Folgerungen des Tatrichters nicht zwingend seien oder dass eine andere Schlussfolgerung ebenso naheliegt (zum Ganzen: BGH, Beschlüsse vom 23. Januar 2018 - V ZB 53/17, FGPrax 2018, 135 Rn. 10 f., vom 13. September 2018 - V ZB 151/17, Asylmagazin 2018, 459 Rn. 9, …und vom 14. Juli 2020 - XIII ZB 11/19 juris Rn. 13). - AG Berlin-Tiergarten, 03.01.2020 - 383 XIV 2/20
Vermutung der Gefährlichkeit bei BtM-Handel im Rahmen der Haftbeantragung
Denn derlei zeigt nur eine Präferenz für den Aufenthaltsort, ist aber noch keine Ankündigung einer Entziehung (BGH, Beschluss vom 13.09.2018 - V ZB 151/17 - NVwZ-RR 2019, 166 - juris-Rn. 10).